BEHANDLUNGSKOSTEN │ ABRECHNUNG

Behandlungskosten Gabriela Grotke
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Therapie- / Beratungszeit (Ausgenommen Ästhetische Medizin)

Stundensatz in Euro

60 Minuten

90,00

je angefangene
15 Minuten

20,00

Termine nach 20:00 Uhr, am Wochenende / Feiertag (Ausnahme indiv. Vereinbarungen)

pauschal plus

30,00

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Beratung / Coaching (Telefonisch / Online)

Stundensatz in Euro

60 Minuten

90,00

je angefangene
15 Minuten

20,00

Termine nach 20 Uhr

ohne Aufpreis

0,00

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Für Patient*innen mit Privat- oder Zusatzversicherung

Wenn Sie privat krankenversichert sind oder gesetzlich plus Zusatzversicherung für Heilpraktiker, erstelle ich Ihnen eine Rechnung, die Sie bei Ihrer Krankenkasse einreichen können. Die Abrechnung erfolgt nach dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH).

Klären Sie bitte VOR einer Behandlung mit Ihrer Krankenkasse bzw. Zusatzversicherung für Heilpraktiker-Leistungen, ob und in welcher Höhe die Kosten übernommen werden.

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Für Patient*innen mit gesetzlicher Krankenversicherung ohne Zusatzversicherung

Gesetzlich Versicherte ohne Zusatzversicherung müssen die Heilpraktiker-Kosten selber übernehmen. Ich stelle Ihnen auf Wunsch eine Sammelrechnung ohne Diagnose aus, die Sie bei der Einkommensteuer-erklärung geltend machen können.

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Für alle Patient*innen │ Zahlungsmodalitäten

Sie zahlen mein Honorar nach jeder Behandlung. Selbstverständlich stelle ich Ihnen eine Quittung aus.

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Ausfallhonorar

Ich führe eine gut organisierte Bestellpraxis. Das hat für Sie den Vorteil, dass für Sie keine Wartezeiten anfallen und Sie Ihren Termin pünktlich wahrnehmen können. Bei einer gefüllten Wartezimmer-Praxis rückt bei Nichterscheinen eines Patienten der Nächste nach. Diese Möglichkeit bietet sich in einer Bestell-Praxis nicht. In dem Fall hätte ich einen kompletten Verdienstausfall. Es kann immer einmal passieren, dass Sie zu einem fest vereinbarten Termin nicht kommen können. In dem Fall sagen Sie ihn bitte 48 Stunden, spätestens 24 Stunden vorher telefonisch ab. Ansonsten gilt: Versäumt der / die Patient*in einen fest vereinbarten Behandlungstermin, ohne ihn vorher abgesagt zu haben, schuldet er / sie dem / der Heilpraktiker*in ein Ausfallhonorar in Höhe des Betrages, der dem für den Termin reservierten Zeitfenster entspricht. (Das können auch 3 Zeitstunden sein.)
Von der Zeitfenster-Regelung sehe ich ab, stelle Ihnen jedoch in jedem Fall ein Ausfallhonorar für eine Zeitstunde in Rechnung.